BAUEN UND WOHNEN
Alarmanlagen und Sicherheitstüren bzw. Sicherheitsfenster
- Antrag
- Vorlage der personalisierten Originalrechnung, aus welcher hervorgeht, dass die Einbauten gem. den folgenden Normen ordnungsgemäß vorgenommen wurden:
>>> zum Antragsformular: Alarmanlage, einbruchhemmende Türen und Fenster
Kleinkläranlagen
- Antrag
- Wasserrechtlicher Genehmigungsbescheid
- Vorlage der Originalrechnung
- sowie Einzahlungsnachweis
>>> zum Antragsformular: Kleinkläranlage
Solar-, Photovoltaik-, Feuerungsanlagen sowie Wärmepumpen
- Antrag
- Vorlage der Originalrechnung
- sowie Einzahlungsnachweis
>>> Antragsformular: Solar- Photovoltaik- u. Zentralheizungsanlage, Wärmepumpe
Wohnbauförderung
- Antrag
- Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligungsbescheid
>>> zum Antragsformular: Wohnbauförderung
Weitere Informationen über das breite Angebot verschiedener Förderungen des steirischen Wohnbauförderungsgesetzes und erneuerbaren Energien sowie zum Baurecht, Wohnungsbörsen oder Vorhaben im Bereich Eigenheim, Jungfamilie, Revitalisierung etc. finden Sie auf dem Wohnbauportal des Landes Steiermark
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/bauen/3/Seite.2260408.html
GESUNDHEIT UND SOZIALES
E-Fahrräder
Radfahren hat positive Auswirkungen auf die Gesundheit, daher fördert die Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld den privaten Ankauf von Elektrofahrrädern mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderung in der Höhe von € 100,-- innerhalb von 5 Jahren ab Kauf.
Förderungsrichtlinien:
- Vorlage der personalisierten Originalrechnung, aus welcher hervorgeht, dass das Fahrrad in einem Fachgeschäft im Bezirk Murtal erworben wurde
- sowie Einzahlungsnachweis
Fahrsicherheitstraining
Die Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld gewährt einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 50,-- je Antragsteller für das verpflichtende Fahrsicherheitstraining der Führerscheinklassen A und B.
Förderungsrichtlinien:
- Vorlage der Kursbestätigung
- sowie Einzahlungsnachweis
Taxi Zuschuss
- Schülern, Lehrlingen und Jugendlichen (mit Nachweis des Familienbeihilfebezugs) sowie
- Seniorinnen und Senioren (ab dem vollendeten 60. Lebensjahr)
gewährt die Gemeinde, nach Vorlage der Taxirechnung innerhalb eines Monats, einen Zuschuss in der Höhe von € 5,-- pro Fahrt. Dieser wird in bar ausbezahlt.
SCHULWESEN
Musikschulbesuch
Unter Beibringung des Anmeldeformulars der jeweiligen Musikschule bestätigt die Gemeinde St. Margarethen generell die Übernahme des „Gemeindebeitrags sowie Sachkostenaufwands“ für Musikschüler bis zu ihrem 25. Lebensjahr.
Darüber hinaus gewährt die Gemeinde Musikschülern ab dem 26. Lebensjahr am Ende des Schuljahres eine Förderung in Höhe von 25 % des Musikschulbeitrags.
Förderungsrichtlinien:
- Antrag unter Bestätigung des Besuchs durch die jeweilige Musikschule am Antragsformular
- Nachweis der Kosten
- sowie Einzahlungsnachweis
>>> zum Antragsformular: Musikschulförderung
Schullandwoche und Schikurs
- Schülern im verpflichtenden Schuljahr (1-9 Schulstufe), mit
- Hauptwohnsitz in St. Margarethen
gewährt die Gemeinde, nach Vorlage der Teilnahmebestätigung sowie Einzahlungsnachweis, einmalig pro Schuljahr und Veranstaltung einen Zuschuss in der Höhe von € 50,--. Dieser wird in bar ausbezahlt.
WIRTSCHAFT
Gewerbeförderung
Im Interesse einer gesunden Gewerbestruktur und der damit verbundenen Schaffung von Arbeitsplätzen gewährt die Gemeinde
St. Margarethen bei Knittelfeld bei Neu- u. Zubauten eine Gewerbeförderung in der Höhe von 50 % der entrichteten Bauabgabe. Höhere Gewerbeförderungen bedürfen eines Vorstand- bzw. Gemeinderatsbeschluss'.
Förderungsrichtlinien:
- Antrag
- Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligungsbescheid
>>> zum Antragsformular: Gewerbeförderung