FÖRDERUNGEN INKL. ANTRÄGE


BAUEN UND WOHNEN


 

Alarmanlagen und Sicherheitstüren bzw. Sicherheitsfenster

Unter dem Aspekt „Sicheres Wohnen“ hat die Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld für die Errichtung von Alarmanlagen sowie für den Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fenstern eine Förderung in der Höhe von 10 % der Investitionskosten, jedoch jeweils max. € 300,--, beschlossen. 
 
Förderungsrichtlinien:
  • Antrag
  • Vorlage der personalisierten Originalrechnung, aus welcher hervorgeht, dass die Einbauten gem. den folgenden Normen ordnungsgemäß vorgenommen wurden:
Alarmanlagen
Klassenbezeichnung Privat/Standard PS nach OVE Richtlinie R 2 i.V. mit ÖNORM EN 50130 – Serie bzw. ÖNORM EN 50131-Serie
 
Einbruchhemmende Türen und Fenster
Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gem. ÖNORM EN 1627

>>> zum Antragsformular: Alarmanlage, einbruchhemmende Türen und Fenster

  


 

Kleinkläranlagen

Für die Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage außerhalb des Verpflichtungsbereiches leistet die Gemeinde einen Förderungsbetrag in der Höhe von € 250,-- pro Anlage.
 
Förderungsrichtlinien:
  • Antrag
  • Wasserrechtlicher Genehmigungsbescheid
  • Vorlage der Originalrechnung
  • sowie Einzahlungsnachweis 

 >>> zum Antragsformular: Kleinkläranlage

 


 

Solar-, Photovoltaik-, Feuerungsanlagen sowie Wärmepumpen

Die Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld fördert die erstmalige Errichtung von Solar-, Photovoltaik- und Zentralheizungsanlagen sowie Wärmepumpen zur zentralen Beheizung, mit jeweils einmalig € 300,-- pro Liegenschaft.
 
Förderungsrichtlinien:
  • Antrag
  • Vorlage der Originalrechnung
  • sowie Einzahlungsnachweis 

 >>> Antragsformular: Solar- Photovoltaik- u. Zentralheizungsanlage, Wärmepumpe

 


 

Wohnbauförderung

Für die Neuerrichtung von Wohnhäuser durch Privatpersonen gewährt der Gemeinderat eine Wohnbauförderung in der Höhe von einmalig € 1.000,--.
 
Förderungsrichtlinien:
  • Antrag
  • Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligungsbescheid

 >>> zum Antragsformular: Wohnbauförderung

 


Weitere Informationen über das breite Angebot verschiedener Förderungen des steirischen Wohnbauförderungsgesetzes und erneuerbaren Energien sowie zum Baurecht, Wohnungsbörsen oder Vorhaben im Bereich Eigenheim, Jungfamilie, Revitalisierung etc. finden Sie auf dem Wohnbauportal des Landes Steiermark

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/bauen/3/Seite.2260408.html 

 

 


GESUNDHEIT UND SOZIALES


 

E-Fahrräder

Radfahren hat positive Auswirkungen auf die Gesundheit, daher fördert die Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld den privaten Ankauf von Elektrofahrrädern mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderung in der Höhe von € 100,-- innerhalb von 5 Jahren ab Kauf.

Förderungsrichtlinien:

  • Vorlage der personalisierten Originalrechnung, aus welcher hervorgeht, dass das Fahrrad in einem Fachgeschäft im Bezirk Murtal erworben wurde
  • sowie Einzahlungsnachweis

 


 

Fahrsicherheitstraining

Die Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld gewährt einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 50,-- je Antragsteller für das verpflichtende Fahrsicherheitstraining der Führerscheinklassen A und B.

Förderungsrichtlinien:

  • Vorlage der Kursbestätigung
  • sowie Einzahlungsnachweis

 


  

Taxi Zuschuss

  • Schülern, Lehrlingen und Jugendlichen (mit Nachweis des Familienbeihilfebezugs) sowie
  • Seniorinnen und Senioren (ab dem vollendeten 60. Lebensjahr)

gewährt die Gemeinde, nach Vorlage der Taxirechnung innerhalb eines Monats, einen Zuschuss in der Höhe von € 5,-- pro Fahrt. Dieser wird in bar ausbezahlt.

 

 


SCHULWESEN


 

Musikschulbesuch

Unter Beibringung des Anmeldeformulars der jeweiligen Musikschule bestätigt die Gemeinde St. Margarethen generell die Übernahme des „Gemeindebeitrags sowie Sachkostenaufwands“ für Musikschüler bis zu ihrem 25. Lebensjahr.

Darüber hinaus gewährt die Gemeinde Musikschülern ab dem 26. Lebensjahr am Ende des Schuljahres eine Förderung in Höhe von 25 % des Musikschulbeitrags.

Förderungsrichtlinien:

  • Antrag unter Bestätigung des Besuchs durch die jeweilige Musikschule am Antragsformular
  • Nachweis der Kosten
  • sowie Einzahlungsnachweis

 >>> zum Antragsformular: Musikschulförderung

  

Schullandwoche und Schikurs

  • Schülern im verpflichtenden  Schuljahr (1-9 Schulstufe), mit
  • Hauptwohnsitz in St. Margarethen

gewährt die Gemeinde, nach Vorlage der Teilnahmebestätigung sowie Einzahlungsnachweis, einmalig pro Schuljahr und Veranstaltung einen Zuschuss in der Höhe von € 50,--. Dieser wird in bar ausbezahlt.

 

 


WIRTSCHAFT


 

Gewerbeförderung

Im Interesse einer gesunden Gewerbestruktur und der damit verbundenen Schaffung von Arbeitsplätzen gewährt die Gemeinde
St. Margarethen bei Knittelfeld bei Neu- u. Zubauten eine Gewerbeförderung in der Höhe von 50 % der entrichteten Bauabgabe. Höhere Gewerbeförderungen bedürfen eines Vorstand- bzw. Gemeinderatsbeschluss'.

Förderungsrichtlinien:

  • Antrag
  • Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligungsbescheid

 >>> zum Antragsformular: Gewerbeförderung