AMTSTIERÄRZTLICHER RUFBEREITSCHAFTSDIENST 3. QUARTAL 2025

Veröffentlicht am: 30.06.2025

Die amtstierärztlichen Bereitschaftsdienste für allgemeine amtstierärztliche Interventionen wurden eingerichtet, um eine Amtstierärztin/einen Amtstierarzt bei dringender Notwendigkeit, auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, zur Verfügung zu haben.

Diese Notwendigkeiten sind bei Gefahr des Ausbruchs einer Tierseuche oder bei Verdacht der Tierquälerei bei Nutztier- und Heimtierhaltungen gegeben.

Für die Versorgung von erkrankten oder verletzten Tieren stehen die praktischen Tierärzte zur Verfügung. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte nehmen keine medizinische Notversorgung vor.

Ab sofort werden nicht mehr die Listen mit den Namen und Telefonnummern der diensthabenden Amtstierärzte bekannt gegeben, sondern stellt im Anlassfall die Landeswarnzentrale unter +43 (316) 877-77 den Kontakt zur/zum zuständigen diensthabenden Amtstierärztin/Amtstierarzt her.