Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Veröffentlicht am: 01.10.2026

Einmalzuschuss für die Heizperiode 2026/2027

 

Unbedingt mitzubringen sind:

  1. Einkommensnachweis aller Personen, die mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind
  2. Sonstiges Einkommen lt. Punkt 5 der Richtlinien des Landes Steiermark
  3. Nachweis der Heizkosten inkl. Zahlungsbelege - Rechnung muss auf antragstellende Person oder auf eine im Haushalt lebende Person lauten - siehe Punkt 3 der Richtlinien des Landes Steiermark

 

Weitere Infos finden Sie in den beiliegenden Richtlinien!


Richtlinien