Einmalzuschuss für die Heizperiode 2026/2027
Unbedingt mitzubringen sind:
- Einkommensnachweis aller Personen, die mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind
- Sonstiges Einkommen lt. Punkt 5 der Richtlinien des Landes Steiermark
- Nachweis der Heizkosten inkl. Zahlungsbelege - Rechnung muss auf antragstellende Person oder auf eine im Haushalt lebende Person lauten - siehe Punkt 3 der Richtlinien des Landes Steiermark
Weitere Infos finden Sie in den beiliegenden Richtlinien!
Richtlinien


