HEIZKOSTENZUSCHUSS DES LANDES STEIERMARK

Veröffentlicht am: 17.10.2025

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 in Gemeindeamt St. Margarethen bei Knittelfeld beantragt werden.

Die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) betragen:

  1. für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661,00 Euro,
  2. Haushaltsgemeinschaften 2.492,00 Euro,
  3. sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Wichtig: Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.

 

Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026:

• Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht den Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.

• Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen.

• Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.

• Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.

 

Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie (siehe LINK):

 

LINK